USB-C wird Pflicht für Laptops in der EU: Das Ende der Netzteil-Vielfalt
Ab dem 28. April 2026 gilt in der EU eine neue Vorschrift: Alle neu auf den Markt gebrachten Laptops mit einer Ladeleistung bis 100 Watt müssen USB-C als Ladestandard unterstützen. Die Übergangsfrist der Funkanlagen-Richtlinie ist abgelaufen. Wer hierzulande ein neues Notebook kauft, kann es künftig mit demselben Kabel laden wie Smartphone und Tablet.
Die neue Regel
Die Vorgabe ist klar: USB Power Delivery (USB PD) wird zur Pflicht – proprietäre Netzteile mit Spezialstecker sind für neue Modelle in der EU nicht mehr zulässig. Das betrifft Geräte von Dell, Lenovo, HP, ASUS und allen anderen Herstellern, die bislang auf eigene Ladeanschlüsse gesetzt haben. ThinkPad- und Dell-Pro-Serien unterstützen USB-C PD bereits seit mehreren Gerätegenerationen; für sie ändert sich technisch wenig. Für andere Produktlinien ist eine Anpassung erforderlich.
Für Hochleistungsgeräte gilt eine Ausnahme: Gaming-Laptops und Workstations mit mehr als 100 Watt Ladeleistung dürfen weiterhin proprietäre Netzteile nutzen – etwa ASUS-ROG- oder MSI-Modelle mit leistungsstarken GPUs. Auch diese Geräte müssen aber zwingend einen USB-C-Anschluss mit Lademöglichkeit besitzen, damit Nutzer das Gerät zumindest im Normalbetrieb über ein Standardnetzteil versorgen können, wie Guru3D berichtet.
Netzteil nicht mehr im Lieferumfang
Parallel dazu müssen Hersteller ihre Geräte auch ohne Netzteil anbieten. Wer bereits einen kompatiblen USB-C-Adapter zu Hause hat, zahlt nicht mehr zwangsläufig für ein weiteres Netzteil. Das Europäische Parlament schätzt, dass dadurch EU-weit rund 250 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Hinzu kommt eine Reduzierung des Elektroschrotts um etwa 11.000 Tonnen jährlich – ein erklärtes Ziel der EU-Kommission.
Für B2B-Einkäufer in Unternehmen bedeutet die neue Regel eine Umstellung: Bisherige Beschaffungsprozesse, die Geräte stets mit Netzteil vorsahen, müssen überarbeitet werden. Pro Einheit lassen sich dabei laut TechOutlet zwischen 5 und 25 Euro einsparen – bei großen Flotten ein spürbarer Betrag.
Was sich nicht ändert
Die Regelung gilt nicht rückwirkend. Geräte, die bereits im Handel liegen oder gebraucht verkauft werden, sind nicht betroffen. Wer also ein älteres Modell mit proprietärem Anschluss kaufen möchte, kann das noch. Mit der Zeit werden solche Geräte im Neuwarenhandel aber schlicht verschwinden.
Ein universelles Ladekabel für alle Geräte – das ist nach Smartphones und Tablets nun auch für Laptops Realität in der EU.